Schnellkredite:
Fördermittel für mittelständische Unternehmen

In beispielloser Manier ermöglicht die Bundesregierung neue Fördermittel für mittelständische Unternehmen ab 10 Mitarbeiter in Form von Schnellkrediten.

Diese sind durch eine Bürgschaft vollständig abgesichert und werden als ein von der KfW finanzierter, günstiger Überbrückungskredit im beschleunigten Verfahren ohne Risikoprüfung ausgegeben.


Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten, Bedingungen sowie der Antragstellung!