Absicherung:
Entschädigungen beziehen!
Bei Versicherungen gilt der Grundsatz „ein brennendes Haus kann man nicht versichern“. Deshalb haben die meisten Versicherungen derzeit ihre Betriebsschließungsversicherungen ausgesetzt oder stornieren sogar Anträge, die noch im Februar eingereicht wurden.
Für einige Berufsgruppen wie z.B. Ärzte und Zahnärzte bietet die HDI derzeit allerdings noch einen Versicherungsbaustein als Zusatz zur Sachversicherung an. Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Betriebsschließungsversicherung dann, wenn die zuständige Behörde den versicherten Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen schließt.
Selbst wenn die Versicherung sich im Rahmen der aktuellen Pandemie weigert, Leistungen zu erbringen, weil der Versicherungsfall vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, so kann diese Versicherung zumindest bei späteren Infektionswellen helfen. Immerhin gehen Experten davon aus, dass weitere Ausbrüche dieser Krankheit vorkommen werden.
Lassen Sie sich unverbindlich von uns zum Thema Absicherung & Entschädigung beraten – insbesondere, wenn Sie als Mediziner:in der Gefahr einer verordneten Betriebsschließung ausgesetzt sind!